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Staatliche Förderung beim Fenstertausch

So sparen Sie Geld & Energie

 

Im Neubau und in der Sanierung von Bestandsgebäuden haben sich Niedrigenergiehäuser und zunehmend auch Passivhäuser etabliert. Die wichtigste gesetzliche Anforderung bildet die Energieeinsparverordnung (EnEV), die einen maximal zulässigen Primärenergiebedarf QP vorschreibt. Eine weitere Nebenanforderung der EnEV ist die energetische Qualität der Gebäudehülle. Diese darf je nach Gebäudetyp einen maximal zulässigen Transmissionswärmeverlust (HT`) aufweisen.

 

Um weiter verbesserte energetische Standards zu erreichen, existieren verschiedene Fördermaßnahmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), sowie länderspezifische Förderprogramme.

 

Handwerkerleistungen können steuerlich abgesetzt werden

 

Renovierer können bei der Erneuerung alter, schlecht gedämmter Fenster und Türen viel Geld sparen. Von Handwerkerleistungen können derzeit 20 Prozent der Kosten, die für Renovierung, Erhaltung oder Gebäudemodernisierung anfallen von der Einkommensteuer abgezogen werden. Der abzugsfähige Höchstbetrag wurde zum 1. Januar 2009 von 600 auf 1.200 Euro verdoppelt. Seitdem sind Handwerkerleistungen von bis zu 6.000 Euro begünstigt.

 

Um eine staatliche Förderung zu erhalten muss der Handwerksbetrieb eine ordentliche Rechnung vorlegen. Der Hausbesitzer muss die Rechnungssummer per Banküberweisung bezahlen, da bei Barzahlung keine Abzugsfähigkeit entsteht. Zudem ist es wichtig dass der Handwerker die Materialkosten auf der Rechnung gesondert ausweist – nur so können diese auch steuerlich abgesetzt werden.

 

Derzeit werden Zuschüsse meist nur für Gebäude mit bestehenden Heizungsanlagen gewährt.

 

Nähere Informationen erhalten Sie unter www.bafa.de beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

 

KfW-Förderprogramme für Neubauten und Bestandsgebäude

 

Die Förderprogramme der KfW für Neubauten und Bestandsgebäude unterscheiden sich je nach der zu erwartenden Effizienzklasse.

Der Begriff Effizienzhaus ist ein Qualitätszeichen, das von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der KfW entwickelt wurde.

Die KfW nutzt dieses Qualitätszeichen im Rahmen ihrer Förderprogramme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren - KfW-Effizienzhaus“.

Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) in Relation (%) zu einem vergleichbaren Neubau (Referenzgebäude) nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sein darf.

Ein KfW-Effizienzhaus 85 darf damit 85 Prozent des Jahresprimärenergiebedarfs eines entsprechenden Referenzgebäudes nach EnEV aufweisen. Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau.

Für die Inanspruchnahme der Förderprogramme der KfW ist neben dem Jahresprimärenergiebedarf (Qp) auch der Wert des spezifischen Transmissionswärmeverlusts (HT') des Gebäudes relevant. Beispielsweise darf der spezifische Transmissionswärmeverlust beim KfW-Effizienzhaus 85 maximal 100 Prozent eines den Vorgaben der EnEV entsprechenden Referenzgebäudes betragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Anforderung der jeweiligen Fördermaßnahmen muss gegenüber der Energieeinsparverordnung (Mindestanforderung) unterschritten werden.

 

Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der Maßnahme durch die Hausbank. Dem jeweiligen Antrag muss die Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen mit beiliegen.

 

Weitere Informationen zur KfW-Förderung und den Fördervorraussetzungen erhalten Sie im Internet bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau unter www.kfw.de, www. kfw-foerderbank.de sowie bei der Deutschen Energieagentur unter www.dena.de.

 

Weitere Förderprogramme

 

Parallel zu den Förderprogrammen der KfW existieren noch Programme der Bafa. Diese beinhalten die Förderung von erneuerbaren Energien wie Solarthermie (z. B. Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung), Biomasse (z. B. Pelletöfen) oder Wärmepumpen.

Derzeit werden Zuschüsse meist nur für Gebäude mit bestehenden Heizungsanlagen gewährt.

 

Nähere Informationen erhalten Sie unter www.bafa.de beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

 

 

Hier finden Sie unseren Flyer zum Thema "KfW Förderung beim Fenstertausch"


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