Wärmeschutz
EnEV, das Schlagwort, wenn es um Neubau und Sanierungen geht.
Konkret bedeutet das: Die CO2-Emissionen sollen bis zum Jahr 2012 gegenüber dem Stand von 1990 um 21% reduziert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 von der Bundesregierung eingeführt und wurde 2009 letztmals novelliert. Geregelt werden derzeit alle Maßnahmen baulicher Planung und Ausführung, die den Energiebedarf eines Gebäudes beeinflussen. Dabei muss das Gebäudekonzept bei Einhaltung des baulichen Mindestwärmeschutzes ein gebäudespezifisches Anforderungsniveau erfüllen. Das heißt für den Einbau von Fenstern und Türen: Der Wärmeschutz muss mit dem Gebäudekonzept abgestimmt sein. So wird z.B. bei Neubauten kein spezifischer Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) des Bauteils Fenster bzw. Tür gefordert, sondern deren Tauwasserfreiheit. Hingegen wird bei Renovierungsmaßnahmen der Wärmedurchgang des Fensters oder der Fenstertür auf Uw = 1,3 W/m²K begrenzt.
Maßgeblich für den Wärmeschutz des gesamten Fensters (Uw) sind das verwendete Rahmenmaterial (Uf) und das eingesetzte Verglasungssystem. Mit Kunststoff-Fenstersystemen von SIP kann aufgrund der geringen Wärmeleitfähigkeit des PVCs und intelligenter Konstruktionen (Kammerung) ein hervorragender Wärmeschutz bis hin zur Passivhaustauglichkeit erreicht werden.
Und das heißt: Wer sich für Kunststofffenster von SIP entscheidet, ist bereits heute bestens gerüstet für die Anforderungen von morgen. Damit die Wärme auch da bleibt, wo sie hingehört.
Mit alten Fenstern beträgt der Wärmeverlust beim Einfamilienhaus nahezu
40 % der gesamten Heizenergie.
Die heute gesetzlich geforderten Wärmeschutzverglasung weist dagegen Ug-Werte≤ 1,1 W/m²K auf.
Bei Dreifachverglasungen kann sogar ein Uw-Wert von unter 0,8 W/m²K erreicht werden (Passivhaustauglich).
Ug = Wärmedurchgangskoeffizient von Glas
Uw = Wärmedurchgangskoeffizient des kompletten Fensters
